In wenigen Tagen, am 31.01.2021, läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dies gilt für
- Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden,
- Anlagen, die bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registriert wurden; diese müssen erneut gemeldet werden.